AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB “) gelten für Lieferungen und Leistungen der HCD Consulting GmbH (im Folgenden „HCD Consulting “) an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.

1.2. Verträge über Lieferungen und Leistungen der HCD Consulting kommen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB zustande. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden erkennt HCD Consulting nicht an, es sei denn, HCD Consulting hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn HCD Consulting in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3. Für den Verkauf von Produkten bestimmter Hersteller gelten besondere Verkaufs-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen für Endkunden der jeweiligen Hersteller vorrangig vor diesen AGB. Die jeweiligen Endkundenbedingungen der Hersteller werden dem Kunden nach Aufforderung zur Verfügung gestellt.

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1. Elektronische, schriftliche oder mündliche Angebote von HCD Consulting sind grundsätzlich freibleibend und stellen kein Angebot gemäß § 145 BGB dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an seine Bestellung zwei Wochen ab Zugang bei HCD Consulting gebunden.

2.2. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch HCD Consulting, spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

2.3. Angebote und Auftragsbestätigungen von HCD Consulting erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

2.4. Sämtliche vertragliche Leistungen sind nicht für den Einsatz in militärischen, nuklearen oder sonstigen sicherheitskritischen Bereichen bestimmt. Ein Einsatz in solchen Bereichen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HCD Consulting.

3. Leistung, Lieferung

3.1. Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, aus der Auftragsbestätigung. HCD Consulting behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge der Weiterentwicklung, vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.

3.2. HCD Consulting ist berechtigt, Programm-, Installations- und Produktdokumentationen sowie sonstige Unterlagen in englischer Sprache zu liefern, sofern diese nicht in deutscher Sprache verfügbar sind.

3.3. Sofern sich aus den schriftlichen Angaben von HCD Consulting nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab dem Logistik-Center Ellwangen vereinbart.

3.4. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von HCD Consulting angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

3.5. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Sofern im Angebot nicht abweichend angegeben, wird die angemessene Versandart und das Transportunternehmen von HCD Consulting nach billigem Ermessen bestimmt. In der Regel erfolgt die Lieferung dabei mit UPS oder DHL.

3.6. Teillieferungen sind zulässig.

3.7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist HCD Consulting berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. durch die Einlagerung der Ware) ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

3.8. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts geht mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

4. Preise und Zahlung

4.1. Es gilt der in von HCD Consulting in der Auftragsbestätigung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in der Preisliste der HCD Consulting genannte Preis.

4.2. Die Preise verstehen sich netto, „ab Werk“ zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Kosten für Transport und Verpackung.

4.3. HCD Consulting behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. HCD Consulting wird dies auf Verlangen dem Kunden nachweisen.

4.4. Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so ist HCD Consulting – unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.

4.5. Der Kunde kann Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.6. HCD Consulting ist berechtigt, ihre Vergütungsansprüche an Dritte abzutreten.

4.7. Tritt nach dem Abschluss eines Vertrags in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Vergütungsanspruch von HCD Consulting gefährdet erscheint, oder erfährt HCD Consulting erst nach Vertragsschluss von einer solchen Verschlechterung, kann HCD Consulting die Erbringung der geschuldeten Leistungen so lange verweigern, bis die jeweilige Vergütung bezahlt oder eine Sicherheit geleistet wurde.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. HCD Consulting behält sich das Eigentum, sofern eine Übertragung des Eigentums vertraglich vereinbart ist, sowie die Einräumung sonstiger vertraglich vereinbarter Rechte bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bis zur vollständigen Bezahlung sind die Rechte nur vorläufig und durch HCD Consulting widerruflich eingeräumt.

5.2. Der Kunde hat die Produkte pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.

5.3. Bei einem Kauf von Produkten durch den Kunden darf der Weiterverkauf der von HCD Consulting gelieferten Produkte nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Der Kunde tritt bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch aus zukünftiger Veräußerung sicherungshalber an HCD Consulting ab. Auf Verlangen hat der Kunde HCD Consulting die Abtretung schriftlich zu bestätigen. Der Kunde ist zum Einziehen der an HCD Consulting abgetretenen Forderung ermächtigt, nicht aber zu Verfügungen anderer Art (z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung). Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich.

5.4. Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte von HCD Consulting durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf Vorbehaltsware, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf die Rechte von HCD Consulting hinzuweisen und HCD Consulting unverzüglich zu informieren. Nachteile, Kosten und Schäden durch die Verletzung dieser Pflicht gehen zu Lasten des Kunden.

5.5. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für HCD Consulting vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht HCD Consulting gehörenden Waren, steht HCD Consulting der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwerts der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, überträgt der Kunde HCD Consulting anteilig Miteigentum. Dieses verwahrt der Kunde unentgeltlich für HCD Consulting.

5.6. Übersteigt der Wert der an HCD Consulting gegebenen Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20 %, wird auf Verlangen des Kunden ein entsprechender Anteil der Sicherungsrechte freigegeben.

6. Prüfung der Ware

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und HCD Consulting offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Dies gilt entsprechend für später festgestellte verdeckte Mängel. Wird diese Untersuchungs- und Rügepflicht nicht beachtet, ist die Geltendmachung möglicher Gewährleistungsansprüche später ausgeschlossen. § 377 HGB bleibt unberührt.

6.2. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.

7. Gewährleistung

7.1. Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2. Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor der Inanspruchnahme von HCD Consulting die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. HCD Consulting wird den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.

7.3. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht HCD Consulting zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. Beratungsdienstleistungen

8.1. HCD Consulting erbringt Beratungsdienstleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweiligen Stand bewährter Technik mit qualifiziertem Personal. HCD Consulting berücksichtigt nach Absprache und auf ausdrückliche Anforderung des Kunden soweit im Einzelfall sinnvoll spezifische Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Kunden.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Beratungsdienstleistungen von HCD Consulting durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Der Kunde wird HCD Consulting insbesondere rechtzeitig die dafür erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Passwörter zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern von HCD Consulting zu den üblichen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen. Darüber hinaus wird der Kunde, soweit erforderlich, die notwendigen Arbeitsmaterialien in seinen Geschäftsräumen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

8.3. Soweit für das konkrete Projekt erforderlich, benennt der Kunde HCD Consulting einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugsperson für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Der Ansprechpartner ist in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zu Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des jeweiligen Projekts erforderlich sind.

8.4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann HCD Consulting aus diesem Grunde ihre Beratungsdienstleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich ein hierfür vereinbarter Zeitraum angemessen.

8.5. HCD Consulting räumt dem Kunden an den Arbeitsergebnissen aus den Beratungsdienstleistungen zum Zeitpunkt der Zahlung der geschuldeten Vergütung ein nicht ausschließliches, räumlich und inhaltlich beschränktes Recht zur Nutzung ein. Die Nutzung ist in dem Umfang gestattet, der zur Erfüllung des vertraglich vorgesehenen Zwecks innerhalb des Geschäftsbetriebs des Kunden erforderlich ist. „Arbeitsergebnisse “ sind sämtliche durch die Tätigkeit von HCD Consulting im Rahmen der Erbringung von Beratungsdienstleistungen geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Pläne, Konzepte, Präsentationen und Entwürfe.

9. Haftung und höhere Gewalt

9.1. HCD Consulting haftet unbeschränkt bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit oder in den Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, wie für die Haftung für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2. In allen anderen Fällen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftung von HCD Consulting für leichte Fahrlässigkeit beschränkt auf:

Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens aber den Wert der von HCD Consulting erbrachten Einzelleistung;

Für alle anderen Fälle der leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung von HCD Consulting ausgeschlossen.

9.3. Bei Vorliegen höherer Gewalt (insbesondere, aber nicht ausschließlich, Krieg, Unruhen, Sabotage, Arbeitskampfmaßnahmen, Feuer, Überschwemmungen und sonstige Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, behördlicher Maßnahmen, gesetzgeberische Maßnahmen etc.) und nur soweit HCD Consulting und/oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft an der Schadens-/Störungsverursachung mitgewirkt haben, entfallen die HCD Consulting treffenden Leistungspflichten und insbesondere die damit verbundenen Ansprüche auf Schadensersatz oder Entrichtung einer Vertragsstrafe.

9.4. Die vorstehenden Regeln gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitenden von HCD Consulting.

10. Verjährung

10.1. Nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren

a) Ansprüche gegen HCD Consulting auf Haftung wegen Vorsatzes,

b) Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch HCD Consulting oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von HCD Consulting beruht,

c) Ansprüche für sonstige Schäden, die auf eine grobe Pflichtverletzung von HCD Consulting oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von HCD Consulting beruht.

10.2. Für alle übrigen Ansprüche auf Schadensersatz oder vergebliche Aufwendungen gegen HCD Consulting beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Gewährleistungsrechte verjähren ein Jahr ab Übergabe oder Abnahme.

11. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte

11.1. An den Produkten (inkl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software) bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte und/oder Urheberrechte der Hersteller und/oder Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Produkten dürfen vom Kunden nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden.

11.2. HCD Consulting haftet für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte nur, wenn HCD Consulting bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Die Haftung von HCD Consulting ist der Höhe nach auf den Kaufpreis der Ware beschränkt.

12. Geheimhaltung und Datenschutz

12.1. Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) – auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehungen – , geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeitenden und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leistungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informationen.

12.2. Die geltenden Datenschutzgesetze sind einzuhalten.

13. Referenznennung

13.1. Der Kunde gewährt HCD Consulting GmbH ein nicht exklusives, unentgeltliches und widerrufliches Recht, den Namen und das Logo des Kunden auf der unternehmenseigenen Webseite, auf unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen sowie in Marketingmaterial zu Referenz- bzw. Werbezwecken (vorbehaltlich etwaiger vom Kunden bereitgestellter Markenrichtlinien) zu verwenden.

14. Nichtabwerbung

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach, keine aktive Personalabwerbung gegenüber den Miterbeiterinnen und Mitarbeitern der HCD Consulting und mit ihr verbundenen Unternehmen zu betreiben. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von HCD Consulting der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

15. Bonitätsprüfung

HCD Consulting behält sich das Recht vor, mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammenzuarbeiten. HCD Consulting benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen. Diesen Unternehmen können Daten auf Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrags übermittelt werden und bei ihnen können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. HCD Consulting kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßer Abwicklung melden. DieUnternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Forderungen, Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis darf der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung (§ 126 BGB) von HCD Consulting an Dritte abtreten oder auf Dritte übertragen.

16.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB). Dies gilt auch für die Änderung und/oder Ergänzung dieser Klausel.

16.3. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen HCD Consulting und ihren Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

16.4. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen der Sitz der HCD Consulting.

16.5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Für den Fall, dass sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen  Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss die Regelung als vereinbart, die, sofern der Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

14.10.2024